Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der
spielenundmehr gmbh und ihren Kunden.
Sie gelten ab sofort und lösen ältere Versionen unserer AGB hiermit ab.
1.2 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung der
spielenundmehr gmbh (oder in einem separaten Vertrag) schriftlich festgehalten sind.
2. Preise
2.1 Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die aktuellen Listenpreise der spielenundmehr gmbh. Die
spielenundmehr gmbh behält sich das Recht vor, Produkte und Preise der aktuellen Situation anzupassen.
Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer und Transportkosten,
zuzüglich 2,0 % LSVA-Zuschlag auf dem Bruttobetrag (Warenwert ohne Montagekosten).
Es werden keine Skonto-Abzüge gewährt. Keine Rechte an Zeichnungen und Fotos (keine
Veröffentlichungen, Kopien sowie Weitergaben an Dritte).
3. Fälligkeit und Verzug
3.1 Ohne anderslautende Vereinbarung hat die Zahlung innert 30 Tagen netto ab Rechnungsstellung zu erfolgen.
3.2 Der Kunde der spielenundmehr gmbh gerät mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Eine
Mahnung ist für den Beginn der Verzugszinsen nicht notwendig.
3.3 Der geschuldete Verzugszins beträgt 5 %.
4. Verrechnung
4.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die von ihm behauptete(n) und/oder bestehende(n) Forderung(en) mit
einer Forderung/mehreren Forderungen der spielenundmehr gmbh zu verrechnen.
4.2 Bei Erstgeschäften oder Geschäften grösserer Art oder bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit ist der Verkäufer
befugt, Vorkasse oder andere Zahlungssicherheiten vor Auslieferung bzw. Fertigungsbeginn (auch
abweichend von Zahlungsbedingungen des Angebots) zu verlangen.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung durch die spielenundmehr gmbh hat grundsätzlich innert der vertraglich vereinbarten Frist zu
erfolgen. Treten unvorhergesehene Ereignisse (insbesondere die in Ziff. 6.4, c genannten Gründe) ein, so
steht die Lieferzeit in dieser Zeit still. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag
zurückzutreten oder Ersatz für daraus entstandenen Schaden zu verlangen.
6. Rücktritt / Rückzug aus Vertrag / Stornierung
7.1 Die Garantie der spielenundmehr gmbh richtet sich nach der geltenden SIA-Norm 118;
2-jährige Garantiefrist für Mängel.
7.2 Die Haftung für Mitarbeiter der spielenundmehr gmbh wird - ausser für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz –
wegbedungen (Art. 100 OR). Die Haftung für Hilfspersonen der spielenundmehr gmbh wird für jegliches
Verschulden ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 1 OR).
7.3 Die Haftung der spielenundmehr gmbh ist in jedem Fall ausgeschlossen,
a) für alle mittelbaren Schäden, insbesondere auch für entgangenen Gewinn;
b) wenn der Kunde nicht unverzüglich bei der Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung am vereinbarten Ort,
bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, aber spätestens 14 Tage
(Posteingang) nach Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung, die Schäden gegenüber der
spielenundmehr gmbh schriftlich vorgebracht hat;
c) wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnliche
Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche
Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von Hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht
worden ist;
d) wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden hat.
7.4 Die Gewährleistung der spielenundmehr gmbh für die von ihr gelieferten Produkte beschränkt sich auf die im
Rahmen der in Ziff. 7.1 und ff. beschriebene Haftung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Vertragsparteien vereinbaren einen Eigentumsvorbehalt (Art. 715 f. ZGB) der spielenundmehr gmbh an
den ausgelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Die spielenundmehr gmbh ist
jederzeit berechtigt, diesen Vorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
8.2 Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises ist der Käufer nicht befugt, den Kaufgegenstand zu
verpfänden, zu verkaufen oder zu vermieten.
8.3 Weiter ist der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, der spielenundmehr gmbh unverzüglich
mitzuteilen, wenn er sein Domizil (Wohn- oder Geschäftssitz) wechselt.
9. Weitere Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die spielenundmehr gmbh ihre Arbeit abmachungsgemäss durchführen
kann. Der Kunde haftet für Verzögerungen, die infolge mangelhafter Bereitstellung von Ressourcen durch
den Kunden entstehen. Es werden die ordentlichen Tarife berechnet.
9.2 Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass soweit nötig, die behördlichen Bewilligungen rechtzeitig
zur Verfügung stehen.
10. Hilfspersonal
10.1 Die Auswahl des Hilfspersonals ist ausschliesslich Sache der spielenundmehr gmbh.
11. Vertragsänderungen
Sämtliche Änderungen des Vertrages, die nach Auftragsbestätigung der spielenundmehr gmbh vorgenommen werden,
bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Für alle im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Montage entstehenden Streitigkeiten sind
ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in 8560 Märstetten (Schweiz) zuständig.
12.2 Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.
13. Salvatorische Klausel
Soweit sich einzelne Teile der vorliegenden Vertragsbedingungen oder separat getroffener Vereinbarungen als ungültig
erweisen sollten, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand, August 2017
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der
spielenundmehr gmbh und ihren Kunden.
Sie gelten ab sofort und lösen ältere Versionen unserer AGB hiermit ab.
1.2 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung der
spielenundmehr gmbh (oder in einem separaten Vertrag) schriftlich festgehalten sind.
2. Preise
2.1 Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die aktuellen Listenpreise der spielenundmehr gmbh. Die
spielenundmehr gmbh behält sich das Recht vor, Produkte und Preise der aktuellen Situation anzupassen.
Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer und Transportkosten,
zuzüglich 2,0 % LSVA-Zuschlag auf dem Bruttobetrag (Warenwert ohne Montagekosten).
Es werden keine Skonto-Abzüge gewährt. Keine Rechte an Zeichnungen und Fotos (keine
Veröffentlichungen, Kopien sowie Weitergaben an Dritte).
3. Fälligkeit und Verzug
3.1 Ohne anderslautende Vereinbarung hat die Zahlung innert 30 Tagen netto ab Rechnungsstellung zu erfolgen.
3.2 Der Kunde der spielenundmehr gmbh gerät mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Eine
Mahnung ist für den Beginn der Verzugszinsen nicht notwendig.
3.3 Der geschuldete Verzugszins beträgt 5 %.
4. Verrechnung
4.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die von ihm behauptete(n) und/oder bestehende(n) Forderung(en) mit
einer Forderung/mehreren Forderungen der spielenundmehr gmbh zu verrechnen.
4.2 Bei Erstgeschäften oder Geschäften grösserer Art oder bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit ist der Verkäufer
befugt, Vorkasse oder andere Zahlungssicherheiten vor Auslieferung bzw. Fertigungsbeginn (auch
abweichend von Zahlungsbedingungen des Angebots) zu verlangen.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung durch die spielenundmehr gmbh hat grundsätzlich innert der vertraglich vereinbarten Frist zu
erfolgen. Treten unvorhergesehene Ereignisse (insbesondere die in Ziff. 6.4, c genannten Gründe) ein, so
steht die Lieferzeit in dieser Zeit still. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag
zurückzutreten oder Ersatz für daraus entstandenen Schaden zu verlangen.
6. Rücktritt / Rückzug aus Vertrag / Stornierung
Eine Stornierung des Auftrages, (ab schriftlicher Bestellung), ist nur innerhalb von 2 Arbeitstagen möglich und
hat Schriftlich zu erfolgen. Im Fall der Nichtannahme stehen uns Schadenersatzansprüche zu.
7. Haftung und Gewährleistunghat Schriftlich zu erfolgen. Im Fall der Nichtannahme stehen uns Schadenersatzansprüche zu.
7.1 Die Garantie der spielenundmehr gmbh richtet sich nach der geltenden SIA-Norm 118;
2-jährige Garantiefrist für Mängel.
7.2 Die Haftung für Mitarbeiter der spielenundmehr gmbh wird - ausser für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz –
wegbedungen (Art. 100 OR). Die Haftung für Hilfspersonen der spielenundmehr gmbh wird für jegliches
Verschulden ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 1 OR).
7.3 Die Haftung der spielenundmehr gmbh ist in jedem Fall ausgeschlossen,
a) für alle mittelbaren Schäden, insbesondere auch für entgangenen Gewinn;
b) wenn der Kunde nicht unverzüglich bei der Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung am vereinbarten Ort,
bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, aber spätestens 14 Tage
(Posteingang) nach Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung, die Schäden gegenüber der
spielenundmehr gmbh schriftlich vorgebracht hat;
c) wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnliche
Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche
Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von Hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht
worden ist;
d) wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden hat.
7.4 Die Gewährleistung der spielenundmehr gmbh für die von ihr gelieferten Produkte beschränkt sich auf die im
Rahmen der in Ziff. 7.1 und ff. beschriebene Haftung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Vertragsparteien vereinbaren einen Eigentumsvorbehalt (Art. 715 f. ZGB) der spielenundmehr gmbh an
den ausgelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Die spielenundmehr gmbh ist
jederzeit berechtigt, diesen Vorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
8.2 Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises ist der Käufer nicht befugt, den Kaufgegenstand zu
verpfänden, zu verkaufen oder zu vermieten.
8.3 Weiter ist der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, der spielenundmehr gmbh unverzüglich
mitzuteilen, wenn er sein Domizil (Wohn- oder Geschäftssitz) wechselt.
9. Weitere Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die spielenundmehr gmbh ihre Arbeit abmachungsgemäss durchführen
kann. Der Kunde haftet für Verzögerungen, die infolge mangelhafter Bereitstellung von Ressourcen durch
den Kunden entstehen. Es werden die ordentlichen Tarife berechnet.
9.2 Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass soweit nötig, die behördlichen Bewilligungen rechtzeitig
zur Verfügung stehen.
10. Hilfspersonal
10.1 Die Auswahl des Hilfspersonals ist ausschliesslich Sache der spielenundmehr gmbh.
11. Vertragsänderungen
Sämtliche Änderungen des Vertrages, die nach Auftragsbestätigung der spielenundmehr gmbh vorgenommen werden,
bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Für alle im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Montage entstehenden Streitigkeiten sind
ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in 8560 Märstetten (Schweiz) zuständig.
12.2 Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.
13. Salvatorische Klausel
Soweit sich einzelne Teile der vorliegenden Vertragsbedingungen oder separat getroffener Vereinbarungen als ungültig
erweisen sollten, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand, August 2017