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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB  /  Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der
          spielenundmehr gmbh und ihren Kunden.
          Sie gelten ab sofort und lösen ältere Versionen unserer AGB hiermit ab.
1.2     Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung der
          spielenundmehr gmbh (oder in einem separaten Vertrag) schriftlich festgehalten sind.

2. Preise

2.1     Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die aktuellen Listenpreise der spielenundmehr gmbh. Die
          spielenundmehr gmbh behält sich das Recht vor, Produkte und Preise der aktuellen Situation anzupassen.
          Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer und Transportkosten,
          zuzüglich 2,0 % LSVA-Zuschlag auf dem Bruttobetrag (Warenwert ohne Montagekosten).
          Es werden keine Skonto-Abzüge gewährt. Keine Rechte an Zeichnungen und Fotos (keine
          Veröffentlichungen, Kopien sowie Weitergaben an Dritte).

3. Fälligkeit und Verzug

3.1     Ohne anderslautende Vereinbarung hat die Zahlung innert 30 Tagen netto ab Rechnungsstellung zu erfolgen.
3.2     Der Kunde der spielenundmehr gmbh gerät mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Eine
          Mahnung ist für den Beginn der Verzugszinsen nicht notwendig.
3.3     Der geschuldete Verzugszins beträgt 5 %.

4. Verrechnung

4.1     Dem Kunden ist es nicht gestattet, die von ihm behauptete(n) und/oder bestehende(n) Forderung(en) mit
          einer Forderung/mehreren Forderungen der spielenundmehr gmbh zu verrechnen.
4.2     Bei Erstgeschäften oder Geschäften grösserer Art oder bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit ist der Verkäufer
          befugt, Vorkasse oder andere Zahlungssicherheiten vor Auslieferung bzw. Fertigungsbeginn (auch
          abweichend von Zahlungsbedingungen des Angebots) zu verlangen.

5. Lieferung

5.1     Die Lieferung durch die spielenundmehr gmbh hat grundsätzlich innert der vertraglich vereinbarten Frist zu
          erfolgen. Treten unvorhergesehene Ereignisse (insbesondere die in Ziff. 6.4, c genannten Gründe) ein, so
          steht die Lieferzeit in dieser Zeit still. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag
          zurückzutreten oder Ersatz für daraus entstandenen Schaden zu verlangen.

6. Rücktritt / Rückzug aus Vertrag / Stornierung
          Eine Stornierung des Auftrages, (ab schriftlicher Bestellung), ist nur innerhalb von 2 Arbeitstagen möglich und
          hat Schriftlich zu erfolgen. Im Fall der Nichtannahme stehen uns Schadenersatzansprüche zu.
 
7. Haftung und Gewährleistung

7.1     Die Garantie der spielenundmehr gmbh richtet sich nach der geltenden SIA-Norm 118;
         2-jährige Garantiefrist für Mängel.
7.2     Die Haftung für Mitarbeiter der spielenundmehr gmbh wird - ausser für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz –
          wegbedungen (Art. 100 OR). Die Haftung für Hilfspersonen der spielenundmehr gmbh wird für jegliches
          Verschulden ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 1 OR).
7.3     Die Haftung der spielenundmehr gmbh ist in jedem Fall ausgeschlossen,
a)       für alle mittelbaren Schäden, insbesondere auch für entgangenen Gewinn;
b)      wenn der Kunde nicht unverzüglich bei der Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung am vereinbarten Ort,
          bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, aber spätestens 14 Tage
          (Posteingang) nach Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung, die Schäden gegenüber der
          spielenundmehr gmbh schriftlich vorgebracht hat;
c)      wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnliche
          Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche
          Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von Hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht
          worden ist;
d)       wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden hat.

7.4     Die Gewährleistung der spielenundmehr gmbh für die von ihr gelieferten Produkte beschränkt sich auf die im
          Rahmen der in Ziff. 7.1 und ff. beschriebene Haftung.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1     Die Vertragsparteien vereinbaren einen Eigentumsvorbehalt (Art. 715 f. ZGB) der spielenundmehr gmbh an
          den ausgelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Die spielenundmehr gmbh ist
          jederzeit berechtigt, diesen Vorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
8.2     Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises ist der Käufer nicht befugt, den Kaufgegenstand zu
          verpfänden, zu verkaufen oder zu vermieten.
8.3     Weiter ist der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, der spielenundmehr gmbh unverzüglich
          mitzuteilen, wenn er sein Domizil (Wohn- oder Geschäftssitz) wechselt.

9. Weitere Pflichten des Kunden

9.1     Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die spielenundmehr gmbh ihre Arbeit abmachungsgemäss durchführen
          kann. Der Kunde haftet für Verzögerungen, die infolge mangelhafter Bereitstellung von Ressourcen durch
          den Kunden entstehen. Es werden die ordentlichen Tarife berechnet.
9.2     Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass soweit nötig, die behördlichen Bewilligungen rechtzeitig
          zur Verfügung stehen.

10. Hilfspersonal

10.1     Die Auswahl des Hilfspersonals ist ausschliesslich Sache der spielenundmehr gmbh.

11. Vertragsänderungen

         Sämtliche Änderungen des Vertrages, die nach Auftragsbestätigung der spielenundmehr gmbh vorgenommen werden,
         bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1   Für alle im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Montage entstehenden Streitigkeiten sind
          ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in 8560 Märstetten (Schweiz) zuständig.
12.2    Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.

13. Salvatorische Klausel

           Soweit sich einzelne Teile der vorliegenden Vertragsbedingungen oder separat getroffener Vereinbarungen als ungültig
           erweisen sollten, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 
 
 
 
Stand, August 2017